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Pensionsberechnung

Für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und erstmals nach dem 31.12.2004 Versicherungszeiten erworben haben, gilt die Pensionsberechnung wie folgt: Bei der Berechnung wird die Summe aller Beitragsgrundlagen gebildet und mit 1,78 Prozent multipliziert. Die Summe bildet die erste Teilgutschrift. Diese wird jährlich aufgewertet und mit der Teilgutschrift aus dem folgenden Jahr zusammengezählt. Die Summe aller Teilgutschriften bildet die Gesamtgutschrift. Um die Bruttopension zu berechnen, wird die Gesamtgutschrift durch 14 geteilt.

Für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und bis 31.12.2004 mindestens einen Versicherungsmonat nach dem Altrecht erworben haben, gilt mit dem „Pensionskonto-Recht“ gilt die Pensionsberechnung wie folgt: Ab 2014 erhalten diese Personen eine Kontoerstgutschrift. Für die Bildung der Kontoerstgutschrift werden die bis zum Ende 2013 erworbenen Versicherungsmonate zusammengeführt und bis spätestens 31.12.2014 in das Pensionskonto übertragen. Die Kontoerstgutschrift bildet die erste Teilgutschrift für die Berechnung der Pension.

Für Personen, die vor dem 31.12.1954 geboren wurden, gilt die Pensionsberechnung wie folgt: Im Altrecht wird eine Vergleichsberechnung gemacht: Eine Pension gemäß dem Recht, das seit 1.1.2004 gilt, wird gebildet und mit einer zweiten Pension gemäß dem Recht, das bis 31.12.2013 gegolten hat, verglichen. Da die Rechtslage seit 2004 wegen der langen Durchrechnung (Ausdehnung auf 40 Jahre) viel ungünstiger als die Rechtslage 2003 ist, ist ein Verlustdeckel vorgesehen: dieser beträgt im Jahr 2014 7,5 Prozent und wird bis 2024 auf 10 Prozent steigen.

Online-Pensionsrechner der Arbeiterkammer zur Pensionsberechnung

Lesen Sie hier mehr über die Zukunft Pension in Österreich, die Pensionsberechnung und alternative Möglichkeiten der Pensionsvorsorge.

Foto/Video: Shutterstock.

Geschrieben von Susanne Wolf

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