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E-Mobilität-Förderung: Grenze bei Kaufpreis & weitere Neuerungen

Nachdem die alte Förderung von Elektroautos ausgelaufen ist, hat die Regierung nun ein neues Subventionspaket geschnürt. Die neuen Förderrichtlinien treten im März in Kraft. Das Paket umfasst ein Fördervolumen von 93 Mio. Euro für die kommenden zwei Jahre. Von den 93 Mio. Euro für zwei Jahre werden 25 Mio. Euro vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, 40,5 Mio. Euro vom Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie sowie 27,5 Mio. Euro von den Automobil- und Zweiradimporteuren bzw. dem Sportfachhandel getragen.

Im neuen Förderprogramm werden PKW mit Elektroantrieb mit 3.000 Euro (statt bisher 4.000 Euro) gefördert. Nicht mehr förderfähig sind Diesel-Plug-in-Hybride. Neu ist auch eine Obergrenze beim Anschaffungspreis von 50.000 Euro bei privaten Antragstellern. Für Betriebe, Gemeinden und Vereine wurde die Obergrenze bei 60.000 Euro Anschaffungswert festgelegt.

„Die Förderung von Heimladestationen (Wallbox) ist ebenso neu wie die Erhöhung der Förderung von 200 auf 600 Euro für die Installation von Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Für E-Zweiräder wurde die Förderung in der Klasse L3e von bisher 750 auf nunmehr 1.000 Euro erhöht. Neu ist auch die erstmalige Fördermöglichkeit von E-Transporträdern für Private in der Höhe von 400 Euro“, geben die zuständigen Ministerien bekannt.

Die Förderhöhen sind generell mit max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Einreichungen sind ab dem 1. März 2019 auf www.umweltfoerderung.at möglich.

Photo by Matt Henry on Unsplash

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Geschrieben von Karin Bornett

Freie Journalistin und Bloggerin in der Option Community. Technikaffines Labradorfrauchen mit Leidenschaft für Dorfidylle und Faible für urbane Kultur.
www.karinbornett.at

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